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Stadtinfo
Stadt des Tages: Graz
Geografie
Graz liegt an beiden Seiten der Mur, dort wo diese den Durchbruch durch das Grazer Bergland beendet und in das Grazer Becken eintritt. Die Stadt füllt den nördlichen Teil des Grazer Beckens von Westen bis Osten vollständig aus und ist daher an drei Seiten [mehr...]
Kultur und Sehenswürdigkeiten : Ausflugsziele
Schöckl: Grazer Hausberg, nördlich der Stadt gelegen.
1. Bezirk: Innere Stadt
Der Bezirk Innere Stadt ist der erste Bezirk von Graz und bildet das Stadtzentrum. Im ersten Bezirk liegt der Hauptplatz der Stadt, auf dem auch das Rathaus steht. In der Mitte des Platzes befindet sich der Erzherzog-Johann-Brunnen. [mehr...]
Österreich
Politik
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
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