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Länderinfo
Deutschland
Bevölkerung
In der Bundesrepublik Deutschland leben auf der Fläche von 357.026 km² über 80 Mio. Einwohner. Das Land gehört damit zu den am dichtesten besiedelten Flächenstaaten der Welt. Etwa 75 Mio. (91 %) sind deutsche Staatsbürger. Von diesen [mehr...]
Verkehr : Binnenschifffahrt
Es gibt in Deutschland ein gut ausgebautes Netz von Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Die wichtigsten schiffbaren Flüsse sind Rhein, Main, Weser und Elbe. Bedeutende Kanäle sind der Mittellandkanal, der Main-Donau-Kanal, der Dortmund-Ems-Kanal, [mehr...]
Verkehr
Aufgrund dessen zentraler Lage in Europa besteht in Deutschland ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere für den Güterverkehr stellt es ein wichtiges Transitland dar. Dieser hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig von der Schiene auf die [mehr...]
Kultur und Gesellschaft : Medien
Radio und Fernsehen sind auch von deutschen Erfindern geprägt worden. Bei Radio wie Fernsehen gibt es neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie die ARD und das ZDF auch private Anbieter, wie z. B. die ProSiebenSat.1 Media AG und RTL. [mehr...]
Stuttgart (Deutschland)
Politik
In Zeiten der Grafschaft beziehungsweise des Herzogtums Württemberg wurde die Verwaltung der Stadt Stuttgart von einem Vogt geleitet. Dieser wurde vom Graf beziehungsweise Herzog in sein Amt eingesetzt und konnte von diesem auch nach Belieben entlassen werden. Nach Aufteilung der Verwaltung in ein "Stadtoberamt" und ein "Amtsoberamt" (für das Umland) wurden beide Behörden jeweils von einem Stadtoberamtmann beziehungsweise Amtsoberamtmann geleitet. Ab 1811 erhielt der leitende Verwaltungsbeamte der Stadt die Bezeichnung Stadtdirektor.
Nach Einführung des Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden in Württemberg im Jahre 1819 erhielten die Städte und Gemeinden ein gewisses Mitspracherecht bei der Bestellung des Ortsvorstehers, der künftig die Bezeichnung Schultheiß, in Städten Stadtschultheiß trug. Oberbürgermeister war seinerzeit in Württemberg lediglich eine besondere Bezeichnung, die der König verleihen konnte. Sie wurde nicht allen Stadtschultheißen in Stuttgart verliehen. Erst mit Inkrafttreten der "Württembergischen Gemeindeordnung" von 1930 wurde der Titel Oberbürgermeister offiziell für alle Städte mit mehr als 20.000 Einwohner eingeführt.
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